Herr P. ist privat bestimmt ein ganz netter Mensch. Wahrscheinlich sammelt er Gartenzwerge. Oder Briefmarken. Er ist einer von den pflichtbewussten und aufrechten Menschen, wie wir sie immer schon hatten in Deutschland. Und deshalb hätte Herr P. hier in den vergangenen 70 Jahren auch immer Karriere gemacht. Sei es mit Uniform oder ohne. Z.B. beim gewissenhaften Abhaken einer Protokollliste, während er vollbesetzte Wagons gen Osten schickte. Oder als Hausmeister beim minutengenauen Mahnen der Bewohner einer Mietskaserne zur Einhaltung der Ruhezeiten. Oder eben jetzt bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.
Denn da hat Herr P. nicht nur einen Beruf, sondern seine Berufung gefunden. Da darf er schon mal die Stellengesuche lesen, die arbeitslose oder unglücklich beschäftigte Architekten zur Veröffentlichung einreichen. Und genau da fängt es an, für Herrn P. interessant zu werden. Denn oft nennen sich diese Architekten "Architekt", obwohl sie gar keine Architekten sind! Zumindest nicht nach §§ 3 ff. BauKaG NRW. Demnach darf sich nur jemand als "Architekt" bezeichnen, der für mehrere hundert Euro im Jahr auch in der Architektenkammer eingetragen ist. Und da spürt Herr P. dann sofort dieses Kribbeln, da reißt und zerrt es dann in ihm, seine Blockwartqualitäten auch sofort auszuspielen. Ein paar Tasten am PC gedrückt, und schon ist das Kammerverzeichnis überprüft und ein Übeltäter überführt. Meist greift er dann - wenn vor der Frühstücks- oder Mittagspause noch Zeit ist - sofort zum Telefon und bellt den Gesetzesübertreter an: "Sie haben auf Ihrer Webseite (oder in Ihrem Stellengesuch) die Bezeichnung Architekt angegeben, sind aber nicht in der Architektenkammer eingetragen! Entfernen Sie umgehend diese Bezeichnung!" Gerne verschickt Herr P. dann auch noch Kostenbescheide und Unterlassungsforderungen.
Natürlich weiß auch Herr P., dass niemand, der nicht in der Kammer eingetragen ist, einem echten "Architekten" einen Schaden zufügen könnte, da er ja gar nicht berechtigt wäre, beim Bauamt Unterlagen und Anträge einzureichen. Aber das ist für Herrn P. nicht wichtig. Auch nicht die Frage, was ein arbeitsloser Mensch mit abgeschlossenem Architekturstudium denn sonst schreiben sollte, um kurz und bündig deutlich zu machen, welchen Beruf er gerne ausüben möchte. "Ingenieur" oder "Diplom-Ingenieur" vielleicht? Aber worin? Im Schiffbau oder in der Raumfahrttechnik? Doch das sind Fragen, die Herrn P. gar nicht zu interessieren haben. Denn das hat er als kleiner Junge schon von seinem Schäferhund gelernt: Treue und Gehorsam gleich Futter. Und deshalb zählt für Herrn P. auch nur der Buchstabe des Gesetzes.
Selbstverständlich zieht Herr P. jeden dieser Fälle von gesetzlosem und frevelhaftem Treiben bis zu Ende durch. Und das Stellengesuch eines nun erfolgreich eingeschüchterten und von der uneingeschränkten Autorität der Kammer überzeugten Nicht-Architekten wird niemals veröffentlicht. Wo kämen wir denn da auch hin, wenn Menschen einen Job finden würden, die nicht in der Kammer eingetragen sind?
Zum Glück haben wir Menschen wie Herrn P. in Deutschland, ohne die an Recht und Ordnung in diesem Lande nicht zu denken wäre. Und so wird Herr P. auch irgendwann seinen wohlverdienten, gut abgesicherten Ruhestand genießen. Mit seiner Gartenzwergsammlung. Oder mit seinen Briefmarken. Und mit Nachbarn, die ganz bestimmt ab 20 Uhr keinen Laut von sich geben.
Denn da hat Herr P. nicht nur einen Beruf, sondern seine Berufung gefunden. Da darf er schon mal die Stellengesuche lesen, die arbeitslose oder unglücklich beschäftigte Architekten zur Veröffentlichung einreichen. Und genau da fängt es an, für Herrn P. interessant zu werden. Denn oft nennen sich diese Architekten "Architekt", obwohl sie gar keine Architekten sind! Zumindest nicht nach §§ 3 ff. BauKaG NRW. Demnach darf sich nur jemand als "Architekt" bezeichnen, der für mehrere hundert Euro im Jahr auch in der Architektenkammer eingetragen ist. Und da spürt Herr P. dann sofort dieses Kribbeln, da reißt und zerrt es dann in ihm, seine Blockwartqualitäten auch sofort auszuspielen. Ein paar Tasten am PC gedrückt, und schon ist das Kammerverzeichnis überprüft und ein Übeltäter überführt. Meist greift er dann - wenn vor der Frühstücks- oder Mittagspause noch Zeit ist - sofort zum Telefon und bellt den Gesetzesübertreter an: "Sie haben auf Ihrer Webseite (oder in Ihrem Stellengesuch) die Bezeichnung Architekt angegeben, sind aber nicht in der Architektenkammer eingetragen! Entfernen Sie umgehend diese Bezeichnung!" Gerne verschickt Herr P. dann auch noch Kostenbescheide und Unterlassungsforderungen.
Natürlich weiß auch Herr P., dass niemand, der nicht in der Kammer eingetragen ist, einem echten "Architekten" einen Schaden zufügen könnte, da er ja gar nicht berechtigt wäre, beim Bauamt Unterlagen und Anträge einzureichen. Aber das ist für Herrn P. nicht wichtig. Auch nicht die Frage, was ein arbeitsloser Mensch mit abgeschlossenem Architekturstudium denn sonst schreiben sollte, um kurz und bündig deutlich zu machen, welchen Beruf er gerne ausüben möchte. "Ingenieur" oder "Diplom-Ingenieur" vielleicht? Aber worin? Im Schiffbau oder in der Raumfahrttechnik? Doch das sind Fragen, die Herrn P. gar nicht zu interessieren haben. Denn das hat er als kleiner Junge schon von seinem Schäferhund gelernt: Treue und Gehorsam gleich Futter. Und deshalb zählt für Herrn P. auch nur der Buchstabe des Gesetzes.
Selbstverständlich zieht Herr P. jeden dieser Fälle von gesetzlosem und frevelhaftem Treiben bis zu Ende durch. Und das Stellengesuch eines nun erfolgreich eingeschüchterten und von der uneingeschränkten Autorität der Kammer überzeugten Nicht-Architekten wird niemals veröffentlicht. Wo kämen wir denn da auch hin, wenn Menschen einen Job finden würden, die nicht in der Kammer eingetragen sind?
Zum Glück haben wir Menschen wie Herrn P. in Deutschland, ohne die an Recht und Ordnung in diesem Lande nicht zu denken wäre. Und so wird Herr P. auch irgendwann seinen wohlverdienten, gut abgesicherten Ruhestand genießen. Mit seiner Gartenzwergsammlung. Oder mit seinen Briefmarken. Und mit Nachbarn, die ganz bestimmt ab 20 Uhr keinen Laut von sich geben.